Ausschluss einer Gleichstellungsbeauftragten vom Beteiligungsverfahren nach dem Bundesgleichstellungsgesetz bei Selbstbetroffenheit
Eine Gleichstellungstellungsbeauftragte ist von der Ausübung ihrer gesetzlichen Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte bei Personalangelegenheiten in ihrer Dienststelle ausgeschlossen, wenn sie von diesen selbst betroffen ist. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Die Gleichstellungsbeauftragte eines Jobcenters begehrt die Feststellung, sie sei in Auswahlverfahren für mehrere Stellen zu beteiligen bzw. zur Mitwirkung berufen gewesen. Der Geschäftsführer […]