BayVGH: Nichtzulassung des Herzkasperl-Festzelts zur „Oidn Wiesn“ 2024 ist rechtmäßig
Mit Beschluss vom heutigen Tag hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die Beschwerde der Betreiberin des Herzkasperl-Festzelts (Antragstellerin) zurückgewie-sen und entschieden, dass die Auswahlentscheidung der Landeshauptstadt München (Antragsgegnerin) zugunsten einer Mitbewerberin rechtmäßig ist. Die Antragstellerin wurde seit 2013 ohne Unterbrechung mit ihrem Herzkasperl-Festzelt für den Betrieb des sog. Musikantenzelts der „Oidn Wiesn“ zugelassen. Sie bewarb sich […]