Kein weiterer Schallschutz für Neubau
Das Oberverwaltungsgericht hat die Klage privater Grundstückseigentümer auf Aufstockung der Kostenübernahme durch den Flughafen BER für passiven Schallschutz abgewiesen. Die Kläger haben in den Jahren 2018/2019 ein Einfamilienhaus errichtet, in dem sie selbst wohnen. Erst im Anschluss an diese Errichtung haben sie bei der Flughafengesellschaft Schallschutz beantragt. Die Flughafengesellschaft hat einen Aufwendungserstattungsanspruch in Höhe von […]