AfD-Versammlung auf Mannheimer Marktplatz: Gründe des Beschlusses des VGH liegen vor
Das Verwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 6. Juni 2024 (1 K 2588/24) auf Antrag des baden-württembergischen Landesverbands der Alternative für Deutschland (AfD) Eilrechtsschutz gegen eine Allgemeinverfügung und eine versammlungsrechtliche Auflage gewährt, nach denen die Durchführung der von der AfD beabsichtigten Versammlung am Abend des heutigen Freitags auf dem Mannheimer Marktplatz untersagt ist (zu weiteren Einzelheiten […]