Höchstspannungsfreileitung in Kreuztal: Klage gegen Umspannanlage Junkernhees erfolgreich, gegen Trassenführung im Heestal erfolglos
Der Planfeststellungsbeschluss für eine Höchstspannungsfreileitung und eine Umspannanlage im Heestal ist teilweise rechtswidrig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Der Planfeststellungsbeschluss genehmigt die 380-kV-Höchstspannungsfreileitung im Abschnitt Attendorn bis zur Landesgrenze Rheinland-Pfalz und die Umspannanlage Junkernhees. Die Leitung ist ein Abschnitt eines in den Bedarfsplan zum Energieleitungsausbaugesetz aufgenommenen Vorhabens. 1. Die Klage eines der […]