Ausnahmegenehmigung zur Tötung eines Wolfes im Landkreis Cuxhaven bleibt vollziehbar
Der 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 29. Oktober 2025 (Az.: 4 ME 86/25) die Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stade vom 28. Oktober 2025 (Az.: 1 B 2768/25) zurückgewiesen, mit der dieses den Antrag einer anerkannten Umweltvereinigung auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die zeitlich befristete Ausnahmegenehmigung zur Tötung eines Wolfes abgelehnt […]