Mannheim Innenstadt: Bebauungsplan zum Verbot gewerbsmäßiger Grillnutzung unwirksam
Den Beteiligten wurde heute der Tenor des ergangenen Urteils mitgeteilt. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Die Antragsgegnerin kann binnen eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht erheben (3 S 189/22). Hinweis: Der VGH wird eine gesonderte Pressemitteilung zu den Urteilsgründen, die voraussichtlich erst in […]