Planfeststellung Retentionsraum Bellenkopf/Rappenwört: Urteilsgründe liegen vor
Mit ihren Klagen wandten sich die Stadt Rheinstetten (3 S 846/21) und die Bürgerinitiative (3 S 821/21) gegen die Planung eines Hochwasserretentionsraums auf den Gemarkungen der Stadt Karlsruhe, der Gemeinde Au am Rhein und der Großen Kreisstadt Rheinstetten. Dieser soll ein Rückhaltevolumen von bis zu 14.000.000 m³ auf einer Fläche von 510 ha aufweisen und […]