Verlängerung für den 1. FC Köln: Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans für die Erweiterung des Rhein-Energie-Sportparks muss erneut geprüft werden
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass das Oberverwaltungsgericht Münster den Bebauungsplan für die Erweiterung des Rhein-Energie-Sportparks im Kölner Grüngürtel mit rechtlich nicht tragfähigen Erwägungen für unwirksam erklärt hat. Das Oberverwaltungsgericht ist zu Unrecht davon ausgegangen, dass die Festsetzung von öffentlichen Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Kleinspielfeld“ abwägungsfehlerhaft ist. Der Bebauungsplan „Erweiterung RheinEnergieSportpark in Köln-Sülz“ […]