Ausschlusswirkung im Flächennutzungsplan „Windenergie“ der Samtgemeinde Kirchdorf unwirksam
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht – 12. Senat – hat mit Urteil vom 21. Oktober 2025 die von der Samtgemeinde Kirchdorf in der 115. Änderung ihres Flächennutzungsplans „Windenergie“ beschlossene Ausschlusswirkung in der im Januar 2024 bekanntgegebenen Fassung für unwirksam erklärt (Az.: 12 KN 4/25). Die antragstellende Gesellschaft plant im Gebiet der Samtgemeinde Kirchdorf vier Windenergieanlagen, und zwar […]