Ausnahmegenehmigung zur zielgerichteten letalen Entnahme eines Wolfes weiter vollziehbar
Der 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 29. März 2024 (Az.: 4 ME 69/24) die Beschwerde einer Umwelt- und Naturschutzvereinigung gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 28. März 2024 (Az.: 5 B 969/24) zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht hatte den Erlass einer von der Umweltvereinigung beantragten Zwischenverfügung (sog. „Hängebeschluss“) mit dem Inhalt, dem […]