Erfolglose Beschwerde der Landeshauptstadt Schwerin im Eilverfahren zur Nutzung des Demmlersaals
Der Antragsteller schloss mit der Antragsgegnerin, der Landeshauptstadt Schwerin, einen Nutzungsvertrag über den Demmlersaal, um dort eine Veranstaltung durchzuführen. Die Antragsgegnerin kündigte den Nutzungsvertrag, nach dem sie erfahren hatte, dass bei der Veranstaltung ein ihrer Auffassung nach rechtsextremer Redner auftreten werde. Das Verwaltungsgericht Schwerin hat mit Beschluss vom 14. März 2024 die Antragsgegnerin verpflichtet, dem […]