Atommüll-Zwischenlager in Gundremmingen darf weiter genutzt werden
Mit Urteil vom 8. April 2024 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschieden, dass die atomrechtlichen Genehmigungen für die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager auf dem Gelände des ehemaligen Kernkraftwerks Gundremmingen nicht aufgehoben werden müssen. Ziel der fünf Kläger, die zwischen vier und elf Kilometer vom Zwischenlager entfernt wohnen, war es, das Bundesamt für die Sicherheit […]