Klage der Stadt Moers gegen eine Höchstspannungsfreileitung erfolglos
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute eine Klage der Stadt Moers gegen eine Höchstspannungsfreileitung abgewiesen. Der angegriffene Planfeststellungsbeschluss genehmigt Bau und Betrieb einer 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung zwischen Wesel und Utfort sowie einer 380-kV-Höchstspannungsfreileitung zwischen Utfort und dem Punkt Hüls-West. Die Querung des Rheins ist nicht Teil des Planfeststellungsbeschlusses. Die Leitungen sollen auf dem Gebiet der Klägerin zusammen […]