Bebauungsplan in Bad Salzig unwirksam
Der Bebauungsplan, mit dem die Stadt Boppard im Ortsbezirk Bad Salzig Wohnbauflächen ausgewiesen hat, ist unwirksam. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Der Bebauungsplan weist für das 8,2 ha große Plangebiet, das durch ein Nebeneinander von Streuobst- und Gartenbrachen sowie dickichtartige und zum Teil waldähnliche Brachestrukturen gekennzeichnet ist, ein allgemeines Wohngebiet aus. Als Ausgleichsmaßnahme […]