Eilantrag einer Umweltvereinigung gegen die Fällung einer Pappelreihe für den neuen Stadtteil Oberbillwerder erfolgreich
Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom heutigen Tag bleibt die von der Umweltbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg geplante Fällung einer Pappelreihe als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme im Bebauungsplanverfahren Oberbillwerder untersagt (Az. 2 Bs 19/24). Das Oberverwaltungsgericht hat damit eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt (Beschl. v. 31.1.2024, 7 E 170/24). Die Freie und Hansestadt Hamburg […]