BayVGH: Gemeindliche Obdachlosenunterbringung umfasst auch Familiennachzug nach Asylanerkennung
Mit Beschluss vom 15. Februar 2024 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) eine Beschwerde der Gemeinde Eichenau im Landkreis Fürstenfeldbruck zurückgewiesen und damit bestätigt, dass die Gemeinde auch den später nachgezogenen Familienangehörigen eines Flüchtlings eine Obdachlosenunterkunft zuweisen muss. Bei den Antragstellern handelt es sich um eine Ehefrau und zwei Kinder, die im Dezember 2023 mit einem […]