Gewerbeuntersagung gegenüber der Betreiberin einer Kleingolfanlage in Eutin rechtmäßig
Die 7. Kammer hat mit Urteil vom 5. Februar 2024 eine für sofort vollziehbar erklärte Gewerbeuntersagung der Stadt Eutin (Beklagte) vom 16. Juni 2022 gegenüber der Klägerin hinsichtlich ihrer Kleingolfanlage und aller sonstigen (erlaubnisfreien) Gewerbe wegen erheblicher Steuer- und Abgabenrückstände für rechtmäßig erklärt. Gegen den Bescheid hatte die Klägerin bereits am 16. Juli 2022 Widerspruch […]