Keine Auskunftspflicht des Justizministeriums als Aufsichtsbehörde über die Staatsanwaltschaften zur Air Base Ramstein
Das Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz ist nach dem Landestransparenzgesetz nicht zur Auskunft über amtliche Informationen verpflichtet, die im Zusammenhang mit dessen Funktion als Aufsichtsbehörde über die Staatsanwaltschaften stehen. Amtliche Informationen des Justizministeriums, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren wegen der Steuerung von US-Kampfdrohnen über die Air Base Ramstein stehen, unterliegen daher nicht der […]