Erfolgloser Eilantrag gegen Erweiterung der seewärtigen Zufahrt zum Hafen Mukran
Der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss vom 16. Januar 2024 – 5 KM 590/23 OVG – den Eilantrag eines Fischers gegen die Genehmigung der Erweiterung der seewärtigen Zufahrt zum Hafen Mukran abgelehnt. Der Fischer befürchtete eine Beeinträchtigung seiner Fangplätze. Durch die Maßnahme sei ein schwerer Eingriff in Fischbestände und insbesondere eine Beeinträchtigung […]