Verbot von Versammlungen im Zeitraum vom 8. bis 12. Januar 2024 unter dem Motto »Bauerndemo« in Sehma-Cranzahl hat keinen Bestand
Das Sächsische Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom heutigen Tag auf eine Beschwerde eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Chemnitz geändert. Eine Versammlung unter dem Motto »Bauerndemo« darf daher unter Auflagen in Sehma-Cranzahl stattfinden. Der Antragsteller wendet sich gegen das Verbot einer für den im Zeitraum vom 8. bis 12. Januar 2024 von je 4.30 Uhr bis 17.00 […]