Verbot von Öcalan-Bildnissen in einer Versammlung rechtmäßig
Abbilder des Führers der von der EU als terroristische Organisation eingestuften und in Deutschland mit einem Betätigungsverbot belegten Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), Abdullah Öcalan, dürfen in einer Versammlung grundsätzlich nicht verwendet werden. Sie sind als Kennzeichen der PKK zu qualifizieren und unterliegen damit dem sogenannten Kennzeichenverbot im Sinne des Vereinsgesetzes. Das hat das Oberverwaltungsgericht heute entschieden […]