Kategorie: Aktuell

Freiburg: Antrag auf Außervollzugsetzung der Parkanlagensatzung abgelehnt

Die Parkanlagensatzung regelt die Benutzung der öffentlichen Parkanlagen Stadtgarten, Colombipark, Seepark, Dietzenbachpark, Grünanlage Moosweiher und Park am Sandfang (Sandfangweg). § 7 Abs. 2 der Parkanlagensatzung bestimmt: „Der Betrieb von jeglichen Tonwiedergabegeräten (insbesondere Bluetooth- und Handyboxen sowie Musikboxen) und Musikinstrumenten in der Zeit von 23:00 bis 6:00 Uhr ist in den öffentlichen Park-, Spiel- und Sportanlagen […]