Erfolglose Beschwerde gegen die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft in Upahl
Der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss vom 13. November – 3 M 459/23 OVG – über die Beschwerde der Gemeinde Upahl entschieden. Die Gemeinde Upahl begehrte vorläufigen Rechtsschutz gegen die dem Landkreis Nordwestmecklenburg vom Landrat erteilte Baugenehmigung zur Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft in ihrem Gemeindegebiet. Die Baugenehmigung wurde auf der Grundlage einer Abweichungsentscheidung […]