BayVGH setzt Verordnungen über die Tötung von Fischottern vorläufig außer Vollzug
Mit Beschluss vom heutigen Tag hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) zwei Verordnungen, die unter bestimmten Umständen die Tötung von Fischottern zulassen, vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt und damit den Eilanträgen dreier Umweltverbände stattgegeben. Fischotter sind artenschutzrechtlich streng geschützt. Ihre Tötung darf nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) nur ausnahmsweise unter besonderen Voraussetzungen […]