Stuttgart 21: Klagen abgewiesen
Im Verfahren 5 S 1972/21 wendet sich die Klägerin gegen die Umstellung der trockenen Löschwasserleitung zu einer befüllten Löschwasserleitung (mit baulichen Anpassungen) aufgrund des wegen neuer technischer Regelungen geänderten Entrauchungskonzepts im Planfeststellungsabschnitt 1.2 (Fildertunnel). Im Verfahren 5 S 1693/21 begehren die Kläger die Verpflichtung des Eisenbahn-Bundesamts zur (teilweisen) Aufhebung der bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlüsse für die Planfeststellungsabschnitte […]