Herabwürdigung von deutschen Staatsangehörigen mit ausländischen Wurzeln als „Türken mit einem deutschen Pass“ kann Dienstvergehen begründen
Die Herabwürdigung deutscher Staatsangehöriger mit ausländischen Wurzeln als „Türken mit einem deutschen Pass“ und die damit verbundene Differenzierung deutscher Staatsangehöriger verstößt gegen die Wohlverhaltenspflicht (§ 61 Abs. 1 Satz 3 BBG) eines beamteten Professors, dessen dienstliche Aufgabe in der Aus- und Fortbildung von Anwärtern und Beamten des gehobenen Verwaltungsdienstes beim Bundesnachrichtendienst (BND) besteht. Eine Freistellung […]