Das Verwaltungsgericht Meiningen hat dem Antrag des Oberbürgermeisters der Stadt Nordhausen auf Aussetzung seiner vorläufigen Dienstenthebung stattgegeben.
Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Meiningen (Kammer für Disziplinarsachen) hat mit dem o. g. Beschluss die vorläufige Dienstenthebung des Oberbürgermeisters der Stadt Nordhausen ausgesetzt. Die Stadt, vertreten durch den Landrat, wirft dem Oberbürgermeister zahlreiche kommunalrechtliche Pflichtenverstöße, insbesondere „Mobbing“ der Ersten Beigeordneten der Stadt Nordhausen vor. Die Kammer hat dem Antrag stattgegeben. Sie stellte dabei im […]