Kein Waffenschein für Bundeswehrsoldat wegen befürchteter Gefährdung der eigenen Person durch islamistische Terroranschläge
Ein in Bielefeld wohnhafter Bundeswehrsoldat hat wegen von ihm befürchteter Gefährdung seiner eigenen Person durch islamistische Terroranschläge keinen Anspruch auf Erteilung eines Waffenscheins. Das hat das Oberverwaltungsgericht heute entschieden und damit das vorangegangene Urteil des Verwaltungsgerichts Minden geändert. Der Kläger ist Bundeswehrsoldat und als solcher Mitglied des Spezialkommandos der Bundeswehr (KSK). In dieser Eigenschaft war […]