Verwaltungsgericht Hamburg: Einordnung des IZH als Organisation des Islamismus im Verfassungsschutzbericht 2019 rechtmäßig – einige Einzelaussagen dürfen aber nicht weiter veröffentlicht werden
Mit heute bekannt gegebener Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Hamburg auf die Klage des Islamischen Zentraums Hamburg e.V. (IZH) entschieden, dass einzelne der angegriffenen Aussagen in dem Verfassungsschutzbericht 2019 zwar rechtswidrig sind, die von dem Verfassungsschutz vorgenommene Einordnung als Organisation des Islamismus aber nicht zu beanstanden ist (Az. 17 K 5081/20). Nach dem Verfassungsschutzgesetz ist der […]