Keine Klagemöglichkeit gegen den BDS-Beschluss des Bundestages vor den Verwaltungsgerichten
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Berufungsverfahren entschieden, dass der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 17. Mai 2019 mit dem Titel „Der BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“ nicht von den Verwaltungsgerichten überprüft werden kann. Die Kläger, die die BDS-Bewegung unterstützen, haben sich mit ihrem Berufungsverfahren gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin gewandt, das den […]