Klage eines Fährunternehmens gegen das Autobahnkreuz Kehdingen (A 20/A 26) unzulässig
Die von einem Fährunternehmen erhobene Klage gegen die Planfeststellung des Autobahnkreuzes Kehdingen nahe der Elbe ist unzulässig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Der angegriffene Planfeststellungsbeschluss lässt den Neubau des Kreuzes Kehdingen südlich von Drochtersen in Niedersachsen sowie einige Folgemaßnahmen zu. Das Autobahnkreuz soll die A 20 mit der A 26 verbinden. Die Klägerin betreibt […]