Kategorie: Allgemein

Rechtsanspruch auf vorübergehenden Schutz für Vertriebene aus der Ukraine

Der Rechtsanspruch auf vorübergehenden Schutz für Vertriebene aus der Ukraine bleibt bei bloßem Voraufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat bestehen. Der für Ausländerrecht zuständige 3. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat mit Beschluss vom 21. April 2026 eine Beschwerde eines Landkreises gegen die erstinstanzliche Entscheidung, die einem ukrainischen Staatsangehörigen vorläufigen Rechtsschutz gegen die Ablehnung seines Antrags auf […]