Mannheim: Aussetzung der Vollziehung wegen Veröffentlichung im Amtsblatt in Sachen Ferrat
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit dem soeben den Beteiligten bekannt gegebenen Tenorbeschluss die Vollziehung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 15. September 2026 (Az. 1 K 8246/26) bis zur Entscheidung über die heute von dem Oberbürgermeister der Stadt Mannheim eingereichte Beschwerde ausgesetzt (Az. 1 S 2004/26). Damit ist die Stadt Mannheim nicht verpflichtet, den von […]