Taxifahrer bekommt 104.836,73 € Bargeld nicht zurück
Der Kläger hat keinen Anspruch auf Herausgabe des bei ihm sichergestellten Bargelds in Höhe von 104.836,73 €, da die Einziehung des Geldes durch das Landeskriminalamt rechtmäßig war. Dies hat das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 4. Dezember 2025 entschieden; das Urteil wurde durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit Beschluss vom 17. März 2026 bestätigt. Das Bargeld wurde bei dem Kläger […]