Keine Dienstzeitverkürzung für Soldat auf Zeit
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat den Eilantrag eines Zeitsoldaten auf eine Verkürzung seiner Dienstzeit abgelehnt. Der Antragsteller hatte sich ursprünglich für eine Dienstzeit von 16 Jahren bei der Bundeswehr verpflichtet. Er beantragte im Dezember 2025, seine Dienstzeit um zwei Jahre zu verkürzen, um bereits am 30. September 2026 aus dem Dienst auszuscheiden. Dies lehnte die Bundeswehr […]