Identitätskontrolle an der luxemburgisch-deutschen Grenze rechtswidrig
Der Kläger reiste im Juni 2025 mit einem Linienbus von Luxemburg nach Saarbrücken. Bedienstete der Bundespolizei unterzogen ihn auf einem Rastplatz an der Bundesautobahn 8 unmittelbar hinter dem Grenzübergang Perl-Schengen einer verdachtsunabhängigen Identitätskontrolle. Hiergegen erhob der Kläger wenige Tage später Klage mit dem Antrag festzustellen, dass die Kontrollmaßnahme rechtswidrig gewesen sei. Zur Begründung machte er […]