Kategorie: Allgemein

Tübinger Grundsteuersatzung wirksam – keine Bekanntmachungsfehler

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit heute den Beteiligten bekanntgegebenem Normenkontrollurteil vom 18. Juni 2026 die Wirksamkeit der Tübinger Grundsteuerhebesatzsatzung bestätigt. Sachverhalt  Der Tübinger Gemeinderat hat mit einer am 26. Juni 2025 beschlossenen Änderungssatzung den Grundsteuerhebesatz für Grundstücke (Grundsteuer B) rückwirkend zum 1. Januar 2025 von 270 Prozent auf 360 Prozent erhöht. Die Antragstellerin ist Eigentümerin […]