Futterautomat für Haustiere mit Kamera und Mikrofon (Smart Pet Feeder) darf vorerst weiter vertrieben werden
Das von der Bundesnetzagentur ausgesprochene Verbot, einen mit Kamera und Mikrofon ausgestatteten Futterautomaten für Haustiere zu vertreiben, bleibt weiterhin vorläufig ausgesetzt. Dies hat das Oberverwaltungsgericht heute entschieden und die Beschwerde gegen den vorangegangenen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Köln zurückgewiesen. Die Antragstellerin vertreibt über ihre Website und andere Online-Verkaufsplattformen unter anderem einen als „Smart Pet Feeder“ bezeichneten […]