Kategorie: Allgemein

Erhöhung der Wiesbadener Spielapparatesteuer wirksam

Der für das Steuerrecht zuständige 5. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom heutigen Tag entschieden, dass die durch die Landeshauptstadt Wiesbaden beschlossene Erhöhung der Spielapparatesteuer zum 1. Januar 2024 wirksam ist. Im Dezember 2023 hatte die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden die Erhöhung der Spielapparatesteuer von 5 auf 7,5 Prozent der Spieleinsätze […]