Verwaltungsgericht München: Vergabe des Volkssängerzeltes auf der Oidn Wiesn 2026 nicht offensichtlich zu beanstanden
Mit einem heutigem Beschluss im Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht München den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Landeshauptstadt München wegen der Vergabe des sogenannten Volkssängerzeltes auf der Oidn Wiesn 2026 abgelehnt. Eine unterlegene Bewerberin (Antragstellerin), welche bereits als Hühnerbraterei auf dem Oktoberfest 2026 zugelassen ist, hatte im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes versucht, anstelle der ausgewählten […]