Eilantrag gegen Erweiterung des Logistikzentrums in Pirmasens erfolglos

Die Erweiterung eines Logistikzentrums in Pirmasens darf gebaut werden. Dies ent­schied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilrechts­schutzverfahren.

Im November 2020 erteilte die Stadt Pirmasens der beigeladenen Firma eine Bauge­nehmigung zur Erweiterung ihres Logistikzentrums durch den Neubau der Waren­annahme mit einer Grundfläche von ca. 38 m Breite und ca. 19 m Tiefe im Nordwesten, dem Neubau eines vollauto­matischen Hochregallagers von 80 m Breite, 32 m Tiefe und 22 m Höhe im Nord­osten des vorhandenen Gebäudes sowie dem Neubau einer Ver­bindungsbrücke zum Altbestand. Die ca. 55 m östlich des bestehenden Gebäudes der Beigeladenen wohnhaften Antragsteller erhoben gegen die Baugenehmigung Wider­spruch und stellten einen Eilrechtsschutzantrag beim Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, den dieses ablehnte. Ihre hiergegen eingelegte Beschwerde wies das Oberverwaltungsgericht zurück.

Das Gericht teile die Auffassung der Vorinstanz, dass keine Gründe für eine Rechts­verletzung der Antragsteller durch die angefochtene Baugenehmigung vorliegen. Ins­besondere seien die von den Antragstellern befürchteten Verkehrslärmbeeinträchtigun­gen unbegründet und das genehmigte Hochregallager auch hinsichtlich seiner Kubatur wegen der besonderen Verhältnisse nicht rücksichtslos. Die nach der Landesbauord­nung gebotenen Abstände seien eingehalten. Die Massivität des in Höhe ihres Grund­stücks zwischen 14,20 m und 16,50 m hohen Hochregallagers werde für die Antrag­steller entscheidend dadurch abgemildert, dass es in den rückwärtig abfallenden Hang hineingebaut und durch Sträucher eingegrüntwerde.