Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Aschaffenburg vom 7. August 2023 wird insoweit angeordnet, als Ziffer 1 Unterpunkt 2 den Versammlungsteilnehmer*innen untersagt, sich auf in der Nähe stehende Fahrzeuge anzukleben, festzuketten, festzubinden oder niederzulassen.