Früherer Präsident des Landesrechnungshofs behält sein Ruhegehalt

Mit Urteil vom heutigen Tage hat der Dienstgerichtshof bei dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt die Klage des Landtagspräsidenten auf Aberkennung des Ruhegehalts des früheren Präsidenten des Landesrechnungshofs abgewiesen. Ihm war vorgeworfen worden, nach seiner Tätigkeit als Rechnungshofpräsident Beratungsleistungen für den Mitteldeutschen Rundfunk erbracht zu haben, ohne diese Nebentätigkeit zuvor ordnungsgemäß anzuzeigen.

Zur Urteilsbegründung hat der Vorsitzende Richter des Dienstgerichtshofs ausgeführt, der frühere Rechnungshofpräsident habe zwar schuldhaft gegen seine Anzeigepflicht verstoßen. Die vollkommene Streichung seiner Versorgungsbezüge sei allerdings unverhältnismäßig.