Hessischer Rundfunk muss Hörfunk-Wahlwerbespot der NPD senden

Mit einem den Beteiligten gestern Abend zugestellten Beschluss hat der für Rundfunk recht zuständige 8. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs dem Hessischen Rundfunk (im Folgenden: hr) aufgegeben, anlässlich der Europawahl einen Hörfunk Wahlwerbespot der NPD auszustrahlen und eine anders lautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main aufgehoben.

Die NPD beantragte gegenüber dem hr die Ausstrahlung eines Wahlwerbespots im Hörfunk zum Zwecke der Wahlwerbung für die anstehende Europawahl. Mit Bescheid vom 5. April 2019 wies der hr der NPD für die Ausstrahlung eines Hörfunk Wahlwerbespots jeweils eine Sendezeit am 2. Mai, am 9. Mai und am 21. Mai 2019 zu.

Am 2. Mai 2019 begehrte die NPD – nachdem sie mit dem Antrag auf Ausstrahlung eines inhaltlich nahezu identischen Spots beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, beim Oberverwaltungsgericht Koblenz und beim Bundesverfassungsgericht zunächst gescheitert war – die Ausstrahlung ihres Wahlwerbespots mit folgendem Wortlaut:

„Seit der willkürlichen Grenzöffnung 2015 und der seither unkontrollierten Massenzuwanderung werden Deutsche fast täglich zu Opfern… An dieser Stelle ist dieser Spot leider zensiert.
Jetzt gilt es zu handeln und Schutzzonen für unsere Sicherheit zu schaffen.
Denn diese Sicherheit ist in Gefahr. Viele Städte und Stadtteile sind inzwischen zu No-Go-Areas für uns Deutsche geworden. Das wollen wir nicht hinnehmen.
Sagt Frank Franz, NPD Parteivorsitzender.
Weil der Staat wegsieht oder nicht mehr in der Lage ist zu handeln, hat die NPD mit ihrer „Schutzzonen Kampagne“ selbst die Initiative ergriffen. Wir reden nicht nur, wir sind da, wo der Bürger uns braucht.
Schutzzonen sind Orte, an denen sich Deutsche sicher fühlen sollen.
Doch nicht nur bei uns auf den Straßen, auch in der Politik muss etwas geschehen. Der NPD-Europaabgeordnete Udo Voigt setzt sich seit Jahren für die Sicherung der europäischen Außengrenzen ein.

Die Einwanderungspolitik der EU stürzt Deutschland und Europa ins Chaos. Ich vertrete seit fünf Jahren deutsche Interessen in Europa und gedenke dies auch künftig zu tun, damit Europa und Deutschland wieder sichere Schutzzonen werden.
Zur Europawahl gibt es keine Prozenthürde. Jede Stimme für Udo Voigt zählt.
Wir schaffen Schutzzonen für uns Deutsche. NPD wählen.“

Der hr lehnte die Ausstrahlung dieses Werbespots noch am selben Tag ab, weil dieser den Straftatbestand der Volksverhetzung erfülle. Die NPD suchte am 2. Mai 2019 gegen die Ablehnung der Ausstrahlung ihres Wahlwerbespots beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main um einstweiligen Rechtsschutz nach und blieb dort erfolglos.

Ihre Beschwerde vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof gegen die ablehnende Entscheidung des Verwaltungsgerichts hatte Erfolg.

Der 8. Senat führte zur Begründung aus, grundsätzlich sei es dem Intendanten der Rundfunkanstalt zwar nicht verwehrt, Wahlwerbespots darauf hin zu überprüfen, ob sie gegen allgemeine Strafgesetze verstoßen. Zur Zurückweisung eines Wahlwerbespots sei er wegen des Grundrechts der Meinungsfreiheit, das auch Parteien zusteht, aller dings nur befugt, wenn der Wahlwerbespot evident gegen die allgemeinen Strafgesetze verstoße und dieser Verstoß nicht leicht wiege. Vor diesem Hintergrund habe die NPD einen Anspruch auf Ausstrahlung ihres Hörfunk Wahlwerbespots, da ein evidenter Verstoß gegen den Straftatbestand der Volksverhetzung nicht vorliege. Es fehle an einer Verletzung der Menschenwürde, denn die Zuschreibung krimineller Neigungen stelle kein – was für die Annahme einer Verletzung der Menschenwürde erforderlich wäre – Absprechen des Achtungsanspruchs als Mensch dar.