Kein Anspruch der Fraktion „Die Linke“ im Stadtrat von Zittau auf Behandlung eines Antrags in der Stadtratssitzung

Dies hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 23. Januar 2020 entschieden. Die antragstellende Fraktion hatte am 17. Dezember 2019 kurz vor der an jenem Tag stattfindenden Stadtratssitzung beantragt, in der Stadtratssitzung über ihren Antrag zu entscheiden, das im Stadtrat am 29. Juni 2019 beschlossene Haushaltsstrukturkonzept zu ändern. Der Antrag wurde an diesem Tag nicht behandelt und auch nicht auf die Tagesordnung der nachfolgeden Stadtratssitzung vom 30. Januar 2020 gesetzt.