Landkreis Marburg-Biedenkopf muss Rindertransport nach Niedersachsen genehmigen

Ein Rinderzuchtunternehmen aus Alsfeld hatte jetzt vor dem Verwaltungsgericht Gießen in zwei Eilverfahren Erfolg mit dem Begehren, vom Landkreis Marburg- Biedenkopf die Erlaubnis zum Transport trächtiger Färsen nach Niedersachsen zu erhalten, von wo die Tiere nach einer 30-tägigen Quarantäne zu Zuchtzwecken nach Algerien verbracht werden sollen.

Der Landkreis Marburg Biedenkopf hatte erstmals dem Unternehmen das beantragte so genannte „Vorlaufattest“ verweigert, das Auskunft über den allgemeinen Gesundheitszustand der Tiere und insbesondere die Freiheit des Herkunftsstalls Tiere von Infektionskrankheiten geben soll. Dieses Attest ist Voraussetzung für die Verbringung der Tiere in einen Quarantänestall in Niedersachsen, von dem aus dann nach etwa 30 Tagen die weite Verbringung nach Algerien erfolgt. Hintergrund der Verweigerung war die Befürchtung, dass sich die mitwirkenden Amtstierärzte bei der Ausstellung des Attestes einer strafrechtlich relevanten Beihilfe oder Mittäterschaft schuldig machen könnten, bei möglicherweise, später im Ausland begangener Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorschriften durch ein Schächten der Tiere. Diese Befürchtungen teilte die Kammer nicht. Da es eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung der beamteten Tierärzte gebe, die Vorlaufatteste bei Vorliegen der Voraussetzung zu erteilen, käme eine Strafbarkeit nicht in Betracht. Anhaltspunkte dafür, dass die Voraussetzungen für eine Verbringung der Tiere nach Niedersachsen nicht vorlägen, gebe es nicht. Die Zulässigkeit des endgültigen Transports der Tiere nach Algerien sei in diesem Verfahrensstadium nicht Gegenstand der vorzunehmenden Prüfung. Lediglich die Voraussetzungen für den innerdeutschen Transport seien zu prüfen. Alles Weitere liege in der Verantwortung der weiteren Prüfung durch die zuständigen Behörden in Niedersachsen.