Die mündliche Verhandlung über die Klage der Deutschen Umwelthilfe und des Verkehrsclubs Deutschland e.V. gegen das Land Hessen betreffend die Luftreinhalteplanung für die Stadt Darmstadt (Aktenzeichen 4 K 1755/15.WI) findet am 21.11.2018 ab 10.00 Uhr in Sitzungssaal 1.026 im Justizzentrum Wiesbaden statt.
Nr. 08/2018
Es ist beabsichtigt, dass an diesem Tag auch eine Entscheidung verkündet wird.
Die Klage der Deutschen Umwelthilfe wegen der Luftreinhalteplanung für Wiesbaden wird am 19.12.2018 verhandelt werden. Insoweit werden die Akkreditierungsbedingungen separat veröffentlicht werden.
Hinsichtlich der Verhandlung am 21.11.2018 wird gebeten, die Verfügung des Vorsitzenden der 4. Kammer zur Kenntnis zu nehmen. Angesichts der Personenkontrollen im Justizzentrum empfiehlt sich dringend eine rechtzeitige Anreise.