Heute hat der neu gebildete 11. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig seine Arbeit aufgenommen.
Als sogenannter Energiesenat ist er zuständig für Sachen aus dem Gebiet des Rechts des Ausbaus von Energieleitungen sowie Streitigkeiten, die Vorhaben zur Errichtung und zur Anbindung von Terminals zum Import von Wasserstoff und Derivaten betreffen. Er wird damit insbesondere mit Verfahren befasst sein, für die der Gesetzgeber eine besondere Beschleunigung anstrebt und die er daher dem Bundesverwaltungsgericht als erster und letzter Instanz zugewiesen hat.