Oberverwaltungsgericht stellt Weichen für die Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben

Der Bundesgesetzgeber hat den Verwaltungsgerichten mit dem am 20. März 2023 in Kraft getretenen „Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich“ unter anderem die Vorgabe gemacht, dass bestimmte Verfahren aus diesem Bereich vorrangig und beschleunigt durchgeführt werden sollen. Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat zudem die Haushaltsmittel für die Einrichtung eines weiteren Senats (eine Vorsitzenden- und zwei weitere Richterstellen) bereitgestellt.

Das Präsidium des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts hat daher zum 1. Januar 2024 die Einrichtung eines neuen 6. Senats beschlossen. Damit einher geht ein Neuzuschnitt der Zuständigkeiten der bestehenden Senate. Gesetzlich zu priorisierende Infrastrukturverfahren werden dann vor allem vom 5. Senat des Gerichts (u.a. Raumordnung und Landesplanung, Umweltrecht), der von anderen Zuständigkeiten entlastet wurde, und vom 4. Senat (Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren aus dem Verkehrsrecht), aber auch vom 1. Senat (Verfahren gegen Bebauungspläne, die bestimmte Flächen, u.a. für Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern, ausweisen) bearbeitet.