Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Ahmad A. A. wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland (Jabhat al-Nusra und Islamischer Staat) u.a.

Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden hat mit Eröffnungsbeschluss vom 12. März 2018 die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Dresden vom 04. Januar 2018 (vgl. Medieninformation der Generalstaatsanwaltschaft Dresden vom 22. Januar 2018) gegen Ahmad A. A. zugelassen.

Die Generalstaatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, sich als Mitglied an den ausländischen terroristischen Vereinigungen »Jabhat al-Nusra« und »Islamischer Staat« beteiligt zu haben. Der Angeklagte soll sich nach dem Anklagevorwurf im Jahr 2011 einer Kampfeinheit im syrischen Bürgerkrieg angeschlossen haben. Ab November 2012 soll er gemeinsam mit »Jabhat al-Nusra« u.a. an Kämpfen um die syrischen Städte Tabka und Rakka – auch als Kommandeur über eine Vielzahl von Kämpfern – teilgenommen haben. Spätestens im Jahr 2014 soll er sich dem »Islamischen Staat« angeschlossen haben, für den er Polizei- und Sicherungsaufgaben, u.a. in einem Ausbildungslager des »Islamischen Staats« ausgeübt haben soll.